Liebe Eltern,

beachten Sie bei der Planung ihres Urlaubs bitte die Ferienregelung.

Paragraph 4 der Schulbesuchsverordnung besagt:

"Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders

begründeten Ausnahmefällen

und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich."

WICHTIG: Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden keine "Sonderurlaube" unmittelbar vor den Ferien genehmigt!

 

Download:       Ferientermine 2017/2018

Download:       Ferientermine 2018/2019

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