Liebe Eltern,
beachten Sie bei der Planung ihres Urlaubs bitte die Ferienregelung.
Paragraph 4 der Schulbesuchsverordnung besagt:
"Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders
begründeten Ausnahmefällen
und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich."
WICHTIG: Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden keine "Sonderurlaube" unmittelbar vor den Ferien genehmigt!
Download: Ferientermine 2017/2018
Download: Ferientermine 2018/2019