Elternbeirat der GMS in der Taus

Aufgaben
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats ergeben sich aus § 57 SchG.



Mitglieder
Mitglieder des Elternbeirats sind gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 SchG mit gleichen Rechten und  Pflichten die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter sowie die Elternvertreter und ihre Stellvertreter nach den §§ 21 bis §§ 23.


Mitglieder im Schuljahr 2016/2017

Elternbeiratsvorsitzende:           Frau Weber

Stellv. Elternbeiratsvorsitzende:

  • Primarstufe:                      Frau Fisch
  • Sekundarstufe:                  Frau Kalkan



Melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an:

Anmelden