Elternbeirat der GMS in der Taus
Aufgaben
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats ergeben sich aus § 57 SchG.
Mitglieder
Mitglieder des Elternbeirats sind gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 SchG mit gleichen Rechten und Pflichten die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter sowie die Elternvertreter und ihre Stellvertreter nach den §§ 21 bis §§ 23.
Mitglieder im Schuljahr 2016/2017
Elternbeiratsvorsitzende: Frau Weber
Stellv. Elternbeiratsvorsitzende:
- Primarstufe: Frau Fisch
- Sekundarstufe: Frau Kalkan