Lehrerkonferenzen

Es gibt in der Schule verschiedene Konferenzen, an denen die Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen.


Gesamtlehrerkonferenz

In Baden-Württemberg müssen pro Schuljahr mindestens 4 Gesamtlehrerkonferenzen einberufen werden. Die erste GLK muss vor Schuljahrebeginn, i.d.Regel am letzten Ferientag durchgeführt werden, damit die Lehrerinnen und Lehrer über alle wesentlichen Informationen in Kenntnis gesetzt werden können. Die Gesamtlehrerkonferenzen müssen außerhalb der regulären Unterrichtszeit stattfinden. Alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule sind zur Teilnahme verpflichtet!
Aufgaben der GLK sind beispielsweise.

  • allgemeine Fragen bzgl. der Erziehung und des Unterrichts
  • Durchführung der Erlass- und Verwaltungsvorschriften
  • Durchführung von Wahlen (Bsp. Schulkonferenz)
  • Abstimmung von Schulentwicklungskonzeptionen
  • etc.

Neben der Gesamtlehrerkonferenz werden noch weitere, sogenannte Teilkonferenzen durchgeführt. Zu diesen Teilkonferenzen zählen beispielsweise die Klassenkonferenzen und die Fachkonferenzen.

 

Klassenkonferenz

Klassenkonferenzen finden mehrmals jährlich zu unterschiedlichsten Anlässen statt. Vor Beginn eines Schuljahres treffen sich alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer und besprechen die zentralen schulischen und außerschulischen Maßnahmen der jeweiligen Klassenstufe. Es finden Absprachen bzgl. der Anzahl und Bewertung der Klassenarbeiten statt. Klassenkonfernmezen werden beispielsweise aber auch von der Schulleitung einberufen, wenn ein Schüler mit Sanktionen nach § 90 SchG zu rechnen hat oder wenn am Ende eines Schuljahres die Abschlussnoten besprochen werden müssen und eine Versetzung in die nächste Klassenstufe zur Disposition steht.

Melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an:

Anmelden